Italien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Italien hauptsächlich durch eine Mengenregelung (certificati verdi). Danach sind alle Stromproduzenten und Stromimporteure verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen oder eine bestimmte Menge an grünen Zertifikaten zuzukaufen. Alternativ bestehen verschiedene Typen von Preisregelungen, die für Kleinanlagen und teurere Technologien wie die Photovoltaik finanziell interessanter sind, als die Teilnahme am Zertifikatssystem. Dazu zählen Mechanismen wie die Einspeisevergütung für Anlagen unter 1 MW. Photovoltaik wird im Besonderen durch den „conto energia per il solare fotovoltaico“ gefördert. Zusätzlich kann der Strom auf dem freien Markt oder im Rahmen des geregelten „ritiro dedicato“ (Abnahme zu einem festgesetzten Preis durch den Gestore dei Servizi Elettrici) verkauft werden, oder unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit des „scambio sul posto“ (Net Metering) in Anspruch genommen werden.
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Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Italien vorrangig an das Netz anzuschließen. Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig zu übertragen. Zusätzlich kann der Einspeisewillige vom Netzbetreiber den Ausbau des Netzes verlangen, sofern dieser für den Netzanschluss notwendig ist.
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