Griechenland: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Griechenland durch eine Preisregelung in Form einer festen Einspeisevergütung in unterschiedlicher Höhe für die verschiedenen Energieträger. Darüber hinaus gibt es ein Förderprogramm für PV-Dachanlagen. Das Programm fördert die Stromerzeugung aus kleinen PV-Anlagen (bis 10kW) durch eine Preisregelung in Form einer Einspeisevergütung pro kWh. Daneben wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien durch einen Investitionszuschuss gefördert.
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Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet. Ferner besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Abnahme des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Eine Pflicht des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber auf Netzausbau kann sich nur aus dem Vertrag über den Netzanschluss ergeben, wenn dies zur Realisierung der Netzanschlussverpflichtung erforderlich ist.
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