Belgien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Belgien hauptsächlich durch eine Mengenregelung. Stromlieferanten sind verpflichtet, durch Zertifikate nachzuweisen, dass sie einen regional unterschiedlich festgelegten Anteil (Quote) von Strom aus Erneuerbaren Energien geliefert haben. Daneben besteht ein staatlich garantierter Mindestpreis für vom Netzbetreiber anzukaufende Zertifikate. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist in Belgien von Region zu Region (Wallonie, Flandern, Brüssel-Hauptstadt) - aufbauend auf einer nationalen Regelung - unterschiedlich normiert. Der Schwerpunkt dieses Profils sind die nationalen Regelungen sowie die Regelungen für die Region Flandern.
Mehr zum Thema FörderungNetzzugang im Überblick
Der Zugang zum Netz für Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Belgien im Wesentlichen nach den allgemeinen energiewirtschaftlichen Vorschriften. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht sowohl beim Netzanschluss als auch bei der Netznutzung. Ein Anspruch auf Netzausbau besteht nicht.
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