Luxemburg: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Luxemburg vor allem durch eine Preisregelung in Form einer Einspeisevergütung. Darüber hinaus werden Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien durch Subventionen gefördert. Privatpersonen, die kleine Solaranlagen betreiben, haben ferner einen Anspruch auf steuerliche Begünstigungen.
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Der Zugang zum Netz für Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Luxemburg nach den allgemeinen energiewirtschaftlichen Vorschriften. Ein allgemeiner Vorrang zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. Vielmehr erfolgt der Zugang zum Netz nach diskriminierungsfreien Kriterien. Strom aus Erneuerbaren Energien genießt jedoch diverse Privilegien, wie Kostenvergünstigungen oder seine vorrangige Verwendung zum Ausgleich von Netzverlusten.
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