Bulgarien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Strom aus Erneuerbaren Energien wird in Bulgarien im Wesentlichen durch eine Preisregelung in Gestalt einer Einspeisevergütung gefördert. Den Erzeugern von Strom aus Erneuerbaren Energien steht ein vertraglicher Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Abnahme und Vergütung des Stroms zu festen Vergütungssätzen zu. Die Preisregelung ist nicht mit anderen Förderinstrumenten kumulierbar.
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Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Bulgarien vorrangig an das Netz anzuschließen. Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Abnahme des Stroms. Bei Bedarf der Anlagenbetreiber sind die Netzbetreiber zum Ausbau der Netze verpflichtet, um den Netzanschluss zu ermöglichen.
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