Netzzugang in Bulgarien
Letzte Änderung am: 26.11.2009Netzzugang im Überblick
| Rechtsvorschriften |
|
|---|---|
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an das Netz (Art. 116 Abs. 1 Energiegesetz). |
| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Abnahme des Stroms (Art. 16 Abs. 2 EEBG). |
| Netzausbau | Es besteht ein gesetzlicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber, das Netz für den Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auszubauen und weiterzuentwickeln (Art. 116 Abs.1, 3 Energiegesetz). |
