Europäischer Rechtsrahmen

Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen innerhalb der Europäischen Union ist nicht harmonisiert. Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus Erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 enthält lediglich Regelungsziele. Anliegen der Richtlinie ist vor allem die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien durch Setzen nationaler Richtziele (Art. 3 d. RL). Darüber hinaus gibt sie einen weit gesteckten Handlungsrahmen für die Umsetzung dieser Ziele vor,  z.B. durch den vorrangigen Zugang von Strom aus Erneuerbaren Energien zum Netz (Art. 16 d. RL) oder den Abbau von Verwaltungshindernissen (Art. 13 d. RL). Hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten freie Hand.  

Seite drucken

Rechtsquelle

Richtlinie 2009/28/EG: HTML-Fassung

Nationale Richtziele

Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil Erneuerbarer Energien. Das nationale Richtziel muss mit dem Richtziel von 20% des Bruttoendenergieverbrauchs der Gemeinschaft durch Energie aus Erneuerbaren Quellen zu decken bis zum Jahre 2020 vereinbar sein.