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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Dänemark

Letzte Änderung am: 13.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Allen Anlagenbetreibern ist gegen Entgelt nach diskriminierungsfreien Kriterien der Anschluss der Anlage an das Netz zu gewähren. Ein besonderer Vorrang zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht.

Netznutzung

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch des Betreibers einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gegen den Netzbetreiber auf vorrangige Nutzung der Netze.

Netzausbau

Es besteht eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zum Ausbau der Netze, sofern dies zum effizienten Transport des Stroms erforderlich ist. Im Rahmen der Erforderlichkeit findet das Ziel der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien besondere Berücksichtigung. Ein spezieller Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netzausbau besteht nicht.

Rechtsvorschriften
  • Stromversorgungsgesetz (Bekendtgørelse af lov om elforsyning No. 1115/2006 – allgemeines Stromversorgungsgesetz)
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Dänemark

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