Newsletter Anmeldung

RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

Link zu reegle: EE Informationsportal

Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Deutschland

Letzte Änderung am: 17.01.2012

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiber auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz.

Netznutzung

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiber auf Abnahme und Übertragung des gesamten angebotenen Stroms aus Erneuerbaren Energien. Für die Übertragung des Stroms dürfen die Netzbetreiber von den Anlagenbetreibern keine Netznutzungsentgelte erheben.

Netzausbau

Netzbetreiber sind auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Netzbetreiber ist nicht zum Ausbau verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist.

Rechtsvorschriften
  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz – Allgemeines Erneuerbare Energiengesetz)
  • EnWG (Energiewirtschaftsgesetz – Allgemeines Energiewirtschaftsgesetz)
  • KraftNAV (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung)
Seite drucken
Deutschland

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte