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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Estland

Letzte Änderung am: 10.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Auf Antrag ist der Netzbetreiber gegenüber dem Anlagenbetreiber verpflichtet, in seinem Netzbereich gelegene Anlagen nach diskriminierungsfreien Kriterien an das Netz anzuschließen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten des Netzanschlusses.

Netznutzung

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten und verkauften Strom nach diskriminierungsfreien Kriterien durch sein Netz weiterzuleiten. Die Kosten für die Weiterleitung trägt der Käufer des Stroms.

Netzausbau

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, das Netz in seinem Servicebereich auszubauen, so dass es den nötigen Ansprüchen genügt. Der Anlagenbetreiber kann darüber hinaus von dem Netzbetreiber verlangen, dass das Netz ausgebaut wird, wenn dies für den Netzanschluss notwendig ist. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Anlagenbetreiber.

Rechtsvorschriften
  • Elektrizitätsmarktgesetz (ES) (Elektrituruseadus RT I 2003, 25, 153 – Elektrizitätsmarktgesetz)
  • Grid Code (Võrgueeskiri RT I 2003, 49, 347– Grid Code)
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Estland

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