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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Finnland

Letzte Änderung am: 13.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, nach diskriminierungsfreien Kriterien einen Vertrag mit dem Anlagenbetreiber abzuschließen. Die Einzelheiten des Netzanschlusses ergeben sich aus dem Netzanschlussvertrag.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netznutzung. Der Netzbetreiber ist zur Gewährung des Zugangs zum Netz nach diskriminierungsfreien Kriterien im Rahmen der vorhandenen Netzkapazität verpflichtet.

Netzausbau

Der Netzbetreiber hat sein Netz dem angemessenen Bedarf seiner Kunden entsprechend nach diskriminierungsfreien Kriterien auszubauen. Werden Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 2 MW angeschlossen, muss der Anlagenbetreiber Teile der Kosten für den Netzausbau tragen.

Rechtsvorschriften
  • Gesetz 386/1995 (Sähkömarkkinalaki 17.3.1995/386 – allgemeines Energiegesetz)
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Finnland

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte

  • Työ- ja elinkeinoministeriö (TEM) - Ministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • +358 106 060 00
  • TEM Website
  • Energiamarkkinavirasto (EMIV) - Energiemarktbehörde
  • +358 106 050 00
  • EMIV Website
  • Fingrid - Übertragungsnetzbetreiber
  • +358 303 955 000
  • Fingrid Website