Förderung in Griechenland
Letzte Änderung am: 30.11.2011Förderung: Einzelne Instrumente
Zusammenfassung der Förderung
- Einspeisevergütung. Das Gesetz 3468/2006 normiert ein System der festen Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber hat einen vertraglichen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Vergütung des abgenommenen Stroms. Zum Abschluss dieses Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet. Die Höhe der Vergütung ist für jede Erzeugungstechnologie gesondert geregelt. Ein Sonderprogramm auf der Grundlage der Verordnung FEK 1079/2009 fördert die Produktion vom Strom aus kleinen PV-Anlagen (bis 10 kW) durch eine Einspeisevergütung, die die Stromrechnung des Anlagenbetreibers reduziert.
Geförderte Technologien
Grundsätzlich werden in Griechenland alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert.
Rechtsvorschriften
- Gesetz 3468/2006 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungen (Gesetz 3468/2006)
- FEK 1079/2009 Sonderprogramm zur Förderung von PV- Dachanlagen.
- Min Ent /F1/oik.17149 Verfahren für die Ausstellung von Errichtungs- und Betriebslizenzen
- Gesetz Nr. 2773/1999 Regulierung von energiepolitischbezogenen Themen
- FEK 2095/2010 Bestimmung der Koeffizienten zur Kalkulierung der speziellen Abgabe

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