Netzfragen in Litauen
Letzte Änderung am: 11.11.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien haben Anspruch auf vorrangigen Anschluss an das Netz. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, Anlagen sogar dann anzuschließen, wenn der Anschluss nur durch die Optimierung, die Verstärkung oder den Ausbau des Netzes möglich ist. |
|---|---|
| Netznutzung | Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die vorrangige Übertragung von Strom aus Erneuerbaren Energien über die Elektrizitätsnetze sicherzustellen. |
| Netzausbau | Nach Abschluss eines Anschlussvertrags sind die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Optimierung und Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes zu ergreifen und die Netzkapazitäten zu erhöhen, um Sicherheit und Stabilität beim Anschluss, bei der Übertragung und der Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihre Netze auf Ersuchen der Anlagenbetreiber auszubauen. |
| Rechtsvorschriften |
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