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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Litauen

Letzte Änderung am: 11.11.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien haben Anspruch auf vorrangigen Anschluss an das Netz. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, Anlagen sogar dann anzuschließen, wenn der Anschluss nur durch die Optimierung, die Verstärkung oder den Ausbau des Netzes möglich ist.

Netznutzung

Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die vorrangige Übertragung von Strom aus Erneuerbaren Energien über die Elektrizitätsnetze sicherzustellen.

Netzausbau

Nach Abschluss eines Anschlussvertrags sind die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Optimierung und Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes zu ergreifen und die Netzkapazitäten zu erhöhen, um Sicherheit und Stabilität beim Anschluss, bei der Übertragung und der Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihre Netze auf Ersuchen der Anlagenbetreiber auszubauen.

Rechtsvorschriften
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (Atsinaujinanciu istekliu energetikos istatymas);
  • Elektrizitätsgesetz (Elektros energetikos istatymas);
  • Beschluss Nr. 1474/2001 (Elektros energijos, kuriai gaminti naudojami atsinaujinantys energijos istekliai, gamybos ir pirkimo skatinimo tvarkos aprasas - Verfahren für die Förderung der Erzeugung und des Ankaufs von Strom aus Erneuerbaren Energien);
  • Verordnung Nr. 1-246/2009 (Elektros energijos vartotoju, gamintoju energetikos objektu (tinklu, irenginiu, sistemu) prijungimo prie veikianciu energetikos imoniu objektu (tinklu, irenginiu, sistemu) tvarkos ir salygu aprasas - Beschreibung des Verfahrens und der Bedingungen für den Anschluss von Energieanlagen (Netzwerken, Geräten, Anlagen), Stromverbrauchern und -produzenten an Betriebseinrichtungen von Energiekonzernen (Netzwerke, Geräte, Anlagen));
  • Verordnung Nr. 1-215/2009 (Viesuosius interesus atitinkanciu paslaugu teikimo tvarkos aprasas - Beschreibung des Verfahrens zur Erbringung von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse);
  • Beschluss Nr. O3-229 (Skatinimo kvotu paskirstymo aukcionu nuostatai – Vorschriften für die Förderungsversteigerung)
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