Förderung in Österreich
Letzte Änderung am: 17.12.2011Förderung: Einzelne Instrumente
Zusammenfassung der Förderung
- Einspeisevergütung. Strom aus Erneuerbaren Energien wird in Österreich durch eine Einspeisevergütung gefördert, die im Ökostromgesetz und den dazu ergehenden Verordnungen geregelt ist. Die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien haben einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages („Kontrahierungszwang“) über die Vergütung des von ihnen produzierten Stroms gegen einen staatlichen Einkäufer, die so genannte Ökostromabwicklungsstelle.
- Subvention. Die Errichtung kleiner und mittlerer Wasserkraftanlagen wird mit einem Investitionszuschuss gefördert. Grundlage für den Investitionszuschuss ist das Ökostromgesetz in Verbindung mit der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
Geförderte Technologien
Die österreichische Einspeisevergütung fördert grundsätzlich alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Subventionen sind auf die Förderung von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken beschränkt.
Rechtsvorschriften
- Ökostromgesetz (Allgemeines Erneuerbare Energiengesetz)
- Förderungsrichtlinien 2010
- Ökostromverordnung 2011

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