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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Österreich

Letzte Änderung am: 17.12.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein Anspruch der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiber auf Abschluss eines Vertrages über den Anschluss der Anlage zur Stromerzeugung an das Netz. Die genauen Bedingungen sind im jeweiligen Landesausführungsgesetz niedergelegt (§ 45 Z. 2 ElWOG). Eine Privilegierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen.

Netznutzung

Die Nutzung der Netze zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen, falls die Kapazitäten der Netze nicht ausreichen, um allen Anträgen auf Netznutzung zu entsprechen (§ 20 ElWOG). Im Übrigen richtet sich der Anspruch auf Netznutzung nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften nach diskriminierungsfreien Kriterien.

Netzausbau

Es besteht ein Anspruch des Netzbenutzers gegen den Netzbetreiber auf Abschluss eines Vertrags über den Netzausbau, wenn dies für die Erfüllung des Anspruches auf Netzanschluss erforderlich ist. Die genauen Bedingungen sind in den Ausführungsgesetzen der Bundesländer festgelegt (§ 12 Abs. 1 ElWOG). Eine Privilegierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen.

Rechtsvorschriften
  • ElWOG ·(Allgemeines Elektrizitätswirtschaftsgesetz) in Verbindung mit den Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer)
  • SNT-VO 2010 (Verordnung über die Bestimmung der Tarife für den Netzzugang)
  • Ökostromgesetz (Allgemeines Erneuerbares Energiengesetz)
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Österreich

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