Netzfragen in Portugal
Letzte Änderung am: 08.02.2012Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien hat einen vertraglichen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Anschluss an das Netz. Zum Abschluss eines Vertrages über den Anschluss der Anlage ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet („Kontrahierungszwang“). |
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| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Durchleitung des Stroms gegen den Netzbetreiber. Zum Abschluss eines Vertrages über die Netznutzung ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. |
| Netzausbau | Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Netzausbau. Vielmehr ist der Netzbetreiber nach allgemeinen Maßstäben dazu verpflichtet, für den Netzausbau zu sorgen. Der Ausbau hat wirtschaftlich sinnvoll und unter Berücksichtigung der Ziele der staatlichen Energiepolitik zu erfolgen. Die Verwendung der verfügbaren Erneuerbaren Energien ist dabei zu besonders zu berücksichtigen. Allerdings hat der Anlagenbetreiber die Möglichkeit, den vorzeitigen Ausbau des Netzes zu beantragen, falls dies für den Anschluss seiner Anlage erforderlich ist. In diesem Fall muss sich der Anlagenbetreiber an den Kosten des vorzeitigen Ausbaus beteiligen (Artt. 6 und 12 DL 312/2001). |
| Rechtsvorschriften |
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