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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Rumänien

Letzte Änderung am: 22.11.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss dieses Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien gesetzlich verpflichtet. Die Kosten für den Netzanschluss trägt der Anlagenbetreiber.

Netznutzung

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf vorrangige Übertragung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Netzausbau

Grundsätzlich kann der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber den Ausbau des Netzes verlangen, wenn dies für den Netzanschluss der Anlage erforderlich ist. Je nachdem welcher Teil des Netzes ausgebaut werden muss (bis zum Anschlusspunkt/ab dem Anschlusspunkt), trägt der Netzbetreiber oder der Anlagenbetreiber ganz oder teilweise die Kosten für den Ausbau.

Rechtsvorschriften
  • Elektrizitätsgesetz
  • Verordnung 90/2008
  • Gesetz 220/2008
  • Notverordnung 88/2011
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Rumänien

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