Förderung in Spanien
Letzte Änderung am: 12.12.2011Förderung: Einzelne Instrumente
- Einspeisevergütung (Régimen Especial)
- Steuerliche Regulierungsmechanismen (Unternehmenssteuerreduktion)
- Premiumtarif (Régimen Especial)
Zusammenfassung der Förderung
Preisregelung. Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Spanien durch eine Preisregelung. Anlagenbetreiber können zwischen einem Einspeisetarif und einem Bonus zuzüglich zu dem im freien Großhandel erzielten Strompreis wählen (Artt.1, 24 RD 661/2007). Die Förderung ist beschränkt auf die für die verschiedenen Technologien gesetzlich festgelegten Leistungskontingente (Artt. 37 bis 42 RD 661/2007; Artt. 10, 5 RD 1578/2008). Sowohl die Einspeisevergütung als auch der Bonus werden in RD 661/2007 geregelt und unterliegen daher ähnlichen gesetzlichen Regelungen.
Steuerliche Regulierungsmechanismen. Von 1. Mai 2011 bis 31. Dezember 2012 sind alle juristischen Personen, deren jährliches Einkommen unter 71.007,20 € liegt, zu einem Steuernachlass von 20 % aller mit dem Einsatz erneuerbarer Energien verbundenen Investitionen oder ähnlicher Maßnahmen an ihrem Hauptwohnsitz berechtigt.
Geförderte Technologien
In Spanien sind im Grundsatz alle Technologien förderfähig.
Rechtsvorschriften
- Real Decreto 661/2007 (Förderung aller Erneuerbaren Energien)
- Real Decreto 1578/2008 (Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen)
- Ley 54/1997 (Energiewirtschaftsgesetz)
- Ley 35/2006 (Gesetz über die Unternehmensbesteuerung)
- Real Decreto 1955/2000 (Netznutzung)
- Real Decreto 2019/1997 (Stromverkauf)
- Real Decreto 2017/1997 (Kosten der Netznutzung)

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