Netzfragen in Tschechien
Letzte Änderung am: 17.12.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf vorrangigen Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrags ist der Netzbetreiber verpflichtet (§ 4 Abs. 1 Gesetz Nr. 180/2005 Sb.). |
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| Netznutzung | Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf diskriminierungsfreie Netznutzung zur Übertragung und zur Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Zum Abschluss dieser Verträge ist der Netzbetreiber verpflichtet (§ 24 Abs. 1 Buchstabe b) i. V. m. § 24 Abs. 10 Buchstabe c) und § 25 Abs. 1 Buchstabe b) i. V. m. Abs. 11 Buchstabe d) Gesetz Nr. 458/2000 Sb.). |
| Netzausbau | Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau, soweit dies zur Erfüllung des Anschlussvertrages erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 Gesetz Nr. 458/2000 Sb.). Der Netzbetreiber ist zum Ausbau des Netzes nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. |
| Rechtsvorschriften |
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