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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

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Verwaltungsverfahren PV

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Netzfragen in Tschechien

Letzte Änderung am: 17.12.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf vorrangigen Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrags ist der Netzbetreiber verpflichtet (§ 4 Abs. 1 Gesetz Nr. 180/2005 Sb.).

Netznutzung

Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf diskriminierungsfreie Netznutzung zur Übertragung und zur Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Zum Abschluss dieser Verträge ist der Netzbetreiber verpflichtet (§ 24 Abs. 1 Buchstabe b) i. V. m. § 24 Abs. 10 Buchstabe c) und § 25 Abs. 1 Buchstabe b) i. V. m. Abs. 11 Buchstabe d) Gesetz Nr. 458/2000 Sb.).

Netzausbau

Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau, soweit dies zur Erfüllung des Anschlussvertrages erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 Gesetz Nr. 458/2000 Sb.). Der Netzbetreiber ist zum Ausbau des Netzes nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet.

Rechtsvorschriften
  • Gesetz Nr. 458/2000 Sb. (Zákon c. 458/2000 Sb. o podmínkách podnikání a o výkonu státní správy v energetických odvetvích - Energiewirtschaftsgesetz)
  • Gesetz Nr. 180/2005 Sb. (Zákon c. 180/2005 Sb. o podpore výroby elektriny z obnovitelných zdroju energie - Gesetz zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Quellen)
  • Verordnung Nr. 79/2010 (Vyhlaska c. 79/2010 o dispecerskem rizeni elektrizacni soustavy a o predavani udaju pro dispecerske rizeni - Verordnung über das Steuerungsverfahren)
  • Verordnung Nr. 80/2010 (Vyhlaska c. 80/2010 o stavu nouze v elektroenergetice – Verordnung über den Notfall im Energiewesen)
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