Ungarn: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Ungarn im Wesentlichen durch eine Einspeisevergütung.
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Das allgemeine Elektrizitätsgesetz (Gesetz Nr. LXXXVI 2007 zitiert in Gesetz Nr. XXIX 2011) sieht einen Vorrang von Strom aus Erneuerbaren Energien beim Anschluss an das Netz und bei dessen Nutzung vor. Auch wird der Import von Strom zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien limitiert. Die Kosten für Netzanschluss und -ausbau werden bei Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, werden anhand festgelegter Kriterien entweder vom Anlagenbetreiber oder vom Netzbetreiber getragen.
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