Newsletter Anmeldung

RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

Link zu reegle: EE Informationsportal

Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Ungarn

Letzte Änderung am: 22.11.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf Netzanschluss. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind vorrangig anzuschließen. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der Netzbetreiber.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf Netznutzung. Strom aus Erneuerbaren Energien ist vorrangig zu übertragen.

Netzausbau

Der Netzausbau muss mit dem politischen Ziel der Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien konsistent sein. Ein Vorrang zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. Die Kosten des Netzausbaus trägt im Falle von Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, anhand festgelegter Kriterien der Netzbetreiber.

Rechtsvorschriften
  • Gesetz Nr. LXXXVI 2007 und Änderungen durch Gesetz Nr. XXIX 2011 
  • Regierungsverordnung Nr. 273/2007. (X. 19.) 
  • Verordnung Nr. 117/2007. (XII. 29.) 
  • Verordnung Nr. 119/2007. (XII. 29.)
Seite drucken
Ungarn

 Weiterführende Kontakte